Ist Ihr Pickerl nach §57a noch gültig?

Die nach §57a geregelte Überprüfung Ihres Fahrzeuges auch bekannt unter „Pickerl“ ist für viele immer ein lästiger und wiederkehrender Termin. Aber betrachtet man einmal die Komplexität eines modernen Fahrzeuges, und beachtet dass Fahrzeughersteller immer schneller beim Entwickeln von neuen Technologien zum verbessern der Fahrsicherheit oder dem Fahrkomfort werden, bemerkt man das diese unvorstellbare Zusammenarbeit elektronischer Komponenten von Zeit zu Zeit auch etwas Wartung braucht.

Auch nachdem sich die Verkehrssiuation in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, ist es wichtig mit seinem Fahrzeug die Bedingungen für jeder Verkehrssituation oder auch für das Klima zu erfüllen.

Bei der §57a Begutachtung wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik überprüft. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

In unserer Werkstatt überprüfen wir die Fahrzeugklassen M1, N1, L, O1 & O2 und T.

Falls Sie Ihr Pickerl erneuern müssen, rufen Sie uns unter +43 4256 2136 oder +43 699 122 65 800 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an office@kfz-schnabl.com

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